Was ist ein intelligentes Messsystem und warum wird es benötigt?

Ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist ein digitaler Stromzähler, der den Energieverbrauch viertelstündlich erfasst und sicher an berechtigte Stellen überträgt. Es ermöglicht die Abrechnung auf Basis exakter Verbrauchsdaten und ist Voraussetzung für die Nutzung dynamischer Stromtarife.

Wie wird das iMSys verbaut?

Unser Partner inexogy übernimmt als wettbewerblicher Messstellenbetreiber den vollständigen Einbau sowie den zuverlässigen Betrieb des intelligenten Messsystems (iMSys)

Schnelle Umsetzung: Die Installation des iMSys erfolgt in der Regel innerhalb von 8 bis 10 Wochen.

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Nach Vertragsabschluss senden wir dir automatisch eine E-Mail mit einem Link, über den du das iMSys bequem beauftragen kannst.

Mit unserem Top-Partner inexogy

Wir freuen uns über die enge Zusammenarbeit mit inexogy – dem führenden wettbewerblichen Messstellenbetreiber in Deutschland.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass dein Energieverbrauch zuverlässig, sicher und passgenau erfasst wird. Für mehr Transparenz, Effizienz und Flexibilität bei deinem Stromverbrauch.
 

Preisblatt (jährliche Kosten)

 

Gut zu wissen:
Grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) setzen den Einbau intelligenter Messsysteme bei Haushalten mit einem Verbrauch unter 6.000 kWh oder bei Photovoltaikanlagen bis 7 kW nur auf Kundenwunsch und zum großen Teil nur zögerlich um. Der Grund: Es besteht keine gesetzliche Pflicht – und die jährliche Preisobergrenze von 30 € deckt die tatsächlichen Kosten für Technik, Installation und Betrieb oft nicht ab. Daher werden freiwillige Anfragen meist nur schrittweise bearbeitet und landen häufig zunächst auf einer langen Warteliste. Zudem fallen für den Wunscheinbau meist 100 EUR an.

Unsere Tipps:
Wer nicht lange warten möchte, kann sich an einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber wenden. Zum Beispiel installiert inexogy das iMSys in der Regel innerhalb von 8 bis 10 Wochen.

Wer eine PV-Anlage plant, sollte das intelligente Messsystem (iMSys) idealerweise etwa drei Monate vor der geplanten Inbetriebnahme beantragen. So ist sichergestellt, dass die Anlage direkt nach Fertigstellung Strom ins öffentliche Netz einspeisen kann – ganz ohne Wartezeit und ohne Verluste bei der Einspeisevergütung.

Zu den Praxisbeispielen

Häufig gestellte Fragen:


  • Wer übernimmt die Installation des intelligenten Messsystems?

    Die Installation deines intelligenten Messsystems übernimmt unser Partner inexogy – einer der führenden Messstellenbetreiber in Deutschland. Der Einbau erfolgt durch erfahrene, zertifizierte Fachkräfte mit langjähriger Praxiserfahrung. So ist sichergestellt, dass alles reibungslos, sicher und fachgerecht abläuft.


  • Was wenn ich bereits ein intelligentes Messsystem besitze?

    Kein Problem – du kannst dein vorhandenes iMSys selbstverständlich nutzen. Es lohnt sich jedoch, unsere Konditionen mit denen deines aktuellen Anbieters zu vergleichen – möglicherweise profitierst du bei uns von besseren Preisen. Ein Wechsel zu uns ist jederzeit unkompliziert möglich.


  • Wie läuft die Installation ab?

    Vor der Installation stimmen wir gemeinsam mit dir einen passenden Termin für den Zählerwechsel ab.

    Am vereinbarten Tag prüft der Monteur zunächst den Zählerstandort sowie die Verfügbarkeit von Mobilfunk oder Internet für die Datenübertragung. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, baut er den alten Zähler aus und installiert das neue intelligente Messsystem. Anschließend wird die Datenanbindung hergestellt – und schon ist dein iMSys einsatzbereit.


  • Wie lange dauert es, bis der Zähler installiert wird?

    In der Regel kannst du mit einer Installationszeit von etwa 8 bis 10 Wochen rechnen – vorausgesetzt, dein Netzbetreiber antwortet auf unsere Anfrage ohne größere Verzögerung.


  • Ich habe einen Zähler vom grundzuständigen Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber. Muss ich etwas tun oder meinen Netzbetreiber informieren?

    Nein, du musst nichts unternehmen. Mit deiner Bestellung erteilst du uns eine Vollmacht, den Wechsel deines Stromzählers gemäß §14 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) für dich zu übernehmen. Wir kümmern uns um alles.


  • Wie lange ist die Vertragslaufzeit des iMSys?

    Für Privatkunden beträgt die Mindestvertragslaufzeit 2 Jahre, für gewerbliche Kunden 8 Jahre.


  • An wen werden die Zählerdaten übermittelt?

    Die Zählerdaten werden ausschließlich an berechtigte Marktpartner übermittelt, z. B. an deinen Stromlieferanten, Netzbetreiber und den Messstellenbetreiber selbst. Diese Übermittlung erfolgt verschlüsselt und gemäß den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).


  • Was ist der Unterschied zwischen einem Smart Meter und einem intelligenten Messsystem?

    Ein Smart Meter ist ein digitaler Stromzähler, der deinen Energieverbrauch elektronisch erfasst – im Gegensatz zum klassischen Ferraris-Zähler mit Drehscheibe.

    Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus einem digitalen Zähler plus einem zertifizierten Smart Meter Gateway. Dieses Gateway ermöglicht die sichere, verschlüsselte Fernübertragung deiner Verbrauchsdaten.

    Im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen wird häufig ein zusätzlicher, privater Zähler direkt hinter dem öffentlichen Zähler verbaut. Dieser misst die Energieströme im Haushalt – z. B. den Eigenverbrauch, die Einspeisung oder die Beladung eines Batteriespeichers. Auch diese Zähler werden oft als Smart Meter bezeichnet, verfügen aber in der Regel nicht über ein zertifiziertes Gateway und sind nicht fernauslesbar im rechtlichen Sinne. Sie dienen vor allem der internen Energieoptimierung – nicht der offiziellen Abrechnung oder Datenübermittlung an Marktpartner.


Praxisbeispiele zur Berechnung der jährlichen iMSys-Entgelte (Preisblatt inexogy):


Beispiel 1: Haushalt mit geplanter PV-Anlage (12 kWp)

Ein Haushalt mit einem Stromverbrauch von 5.000 kWh pro Jahr plant, im Jahr 2025 eine Photovoltaikanlage mit 12 kWp zu installieren, um den Netzbezug zu senken.

  • Jährliche Messstellengebühr: 50 EUR (für das intelligente Messsystem – iMSys)
  • Begründung: Da die Wechselrichterleistung die Grenze von 7 kW überschreitet, handelt es sich um einen sogenannten Pflichteinbaufall. In diesen Fällen wird der iMSys-Einbau gesetzlich vorgeschrieben – die jährliche Gebühr beträgt pauschal 50 EUR.


Beispiel 2: PV-Anlage mit zusätzlichem Batteriespeicher (10 kWh / 5 kW)

Erweiterung von Beispiel 1 um einen Batteriespeicher mit einer Kapazität von 10 kWh und einer Leistung von 5 kW.

  • Jährliche Messstellengebühr: 50 EUR (iMSys) und 50 EUR (für die Steuerungseinrichtung gemäß §14a EnWG)
  • Begründung: Da die Speicherleistung über 4,2 kW liegt und der Speicher nach dem 01.01.2024 installiert werden soll, ist zusätzlich eine steuerbare Verbrauchseinrichtung zu berücksichtigen.


Beispiel 3: Haushalt mit Balkonkraftwerk (bis 2 kWp)

Ein Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.000 kWh plant die Installation eines Balkonkraftwerks (bis zu 2 kWp) im Jahr 2025.

  • Jährliche Messstellengebühr: 80 EUR (iMSys)
  • Begründung: In diesem Fall liegt kein Pflichteinbaufall vor. Bei freiwilliger Nutzung eines iMSys beträgt die jährliche Gebühr pauschal 80 EUR.